In der nächsten Ratssitzung am 11. Mai 2026 bringen wir einen Antrag ein, der eine vollständige Übersicht aller Tempo‑30‑Zonen und streckenbezogenen Anordnungen vorsieht. Außerdem möchten wir die Tempolimits an Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Altenheimen vereinheitlichen.
Einheitliche Zeiten an Schulen und Kitas
Besonders wichtig sind uns die Tempo‑30‑Strecken rund um Schulen, Kitas und ähnliche Einrichtungen. Dort gelten bislang unterschiedliche Zeiten: An vielen Kitas ist Tempo 30 nur bis 18 Uhr vorgeschrieben, während es an Schulen meist bis 20 Uhr gilt.
Diese Unterschiede sind für Verkehrsteilnehmende schwer nachvollziehbar. Zudem sind Kinder und Jugendliche auch nach 18 Uhr unterwegs – etwa auf Spielplätzen, auf dem Heimweg oder an Haltestellen. „Gerade in der dunklen Jahreszeit ist Tempo 30 ein wichtiger Schutz“, erklärt Volker Schäper‑Beckenbach, unser Fraktionsvorsitzender. Deshalb schlagen wir vor, die Regelung überall einheitlich bis 20 Uhr festzulegen.
Mehr Transparenz für bessere Entscheidungen
Die beantragte Übersicht soll klar darstellen, auf welcher Rechtsgrundlage die jeweilige Anordnung beruht, ob es sich um eine Zone oder eine streckenbezogene Regelung handelt, wie lange sie gilt und aus welchem Anlass sie eingerichtet wurde. „Der Antrag soll für mehr Transparenz sorgen und ermöglichen, Tempo‑30‑Regelungen künftig klarer und einheitlicher weiterzuentwickeln“, so Volker Schäper‑Beckenbach abschließend.
Weitere Informationen
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