Überarbeitung der Gestaltungssatzung

Anlässlich der aktuellen Debatte um die Gestaltungssatzung in Stuckenbuch hat die grüne Fraktion einen Antrag zur Anpassung und Neufassung aller Gestaltungssatzungen im Stadtgebiet eingereicht. Im Antrag wird eine interfraktionelle Arbeitsgruppe angestrebt, die vor allem ältere Gestaltungssatzungen auf deren Aktualität überprüft.

Die derzeitige Diskussion um die Gestaltungssatzung in Baugebiet
Stuckenbusch bietet eine gute Möglichkeit, die geltenden Gestaltungssatzungen in
eine zeitgemäße Neufassung zu überbringen. Unsere grüne Fraktion setzt dabei
ihren Fokus auf die nachhaltige Stadtentwicklung, die sich der Klimaanpassung
verschreibt. Eine Gestaltungssatzung gibt an, wie die Baustruktur innerhalb
eines Bebauungsplanes aussehen soll. Sie kann innerhalb eines Baugebiets die
Dachneigung, Dacheindeckung, Geschosshöhe, Gartengestaltung, die Gestaltung von
Nebengebäuden und sogar zu verwendende Materialien vorgeben. Mit einigen
Vorgaben ließe sich auch direkt Einfluss auf ein nachhaltiges Stadtklima
nehmen. So können im Rahmen von Gestaltungssatzungen zum Beispiel auch
Neupflanzungen, Ausweisung von Grünflächen und die Begrünung von Baukörpern
vorgegeben werden. Solche Maßnahmen haben nicht nur Auswirkungen auf das
Mikroklima und die Biodiversität, sie wirken sich auch positiv auf die Wohn-
und Aufenthaltsqualität aus.

Holger Freitag, Fraktionsvorsitzender der Grünen hebt vor allem ältere
Gestaltungssatzungen hervor: „Viele ältere Gestaltungssatzungen gehen noch
nicht genug auf Maßnahmen zur Klimaanpassungen ein. Das liegt vor allem daran,
dass dieses Thema vor mehr als 10 Jahren weniger spürbar war. Die mittlerweile
spürbaren Folgen, wie zum Beispiel der Temperaturanstieg und zunehmend
auftretende Starkwetterereignisse zeigen, dass hier großer Handlungsbedarf
besteht.“

Volker Schäper-Beckenbach, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender ergänzt:
„Stadtentwicklung ist auch ein Lernprozess, der sich nach neuen
Erkenntnissen ausrichtet. Daher wollen wir an dieser Stelle zusammen mit den
anderen Fraktionen untersuchen, welche gestalterischen Vorgaben für eine
nachhaltige Stadtentwicklung erforderlich sind und welche einer Überarbeitung
bedürfen.“ (kk)